Unfallgutachten

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Kurzgutachten

Was ein Kurzgutachten und wann wird es benötigen Sie dieses?

Das Kurzgutachten ist weitgehend mit dem Kostenvoranschlag gleichzusetzen, unterscheidet sich jedoch sehr von einem normalen KFZ-Gutachten.
Es wird zur Beweissicherung für die Versicherung verwendet, jedoch vor Gericht hat es keine Beweis sichernde Funktion.

Im Kurzgutachten werden neben der Kalkulation der Reparaturkosten, bildlich der gesamte Zustand des Fahrzeuges, sowie die Schäden dokumentiert.
Serien und Sonderausstattungen/Spezialumbauten werden auch genannt. Durch die bildliche Dokumentation im Kurzgutachten hat der Geschädigte bei der Schadensregulierung mehr Sicherheiten.

Benötige ich ein Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag?

Laut Gesetzgeber obliegt dem Geschädigten die Schadensminderungspflicht, das heißt ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag wird bei einem Bagatellschaden angewendet, bei dem die Reparaturkosten die Grenze von ca. 750 Euro nicht übersteigen. Ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro darf ein vollwertiges Gutachten erstellt werden. In diesem Fall erstellen wir ihnen gerne einem Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag.

Was kostet ein Kurzgutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Kurzgutachten sowie der Kostenvoranschlag für Sie kostenfrei.