Unfallgutachten

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Unfallgutachten

Wenn durch einen Unfall Schadensersatzansprüche entstehen, kann es ratsam sein, ein Gutachten erstellen zu lassen. Ein unabhängiger KFZ-Gutachter kann Ihnen schnelle und zuverlässige Auskunft darüber geben, wie hoch der Sachschaden ist.

Was benötigt der Gutachter zur Erstellung des Gutachtens?

Bei einem Unfall ist es wichtig, ruhig zu bleiben und einen klaren Kopf zu behalten. Dokumentieren Sie (Fotos) den Unfall so gut wie möglich und lassen Sie sich alle wichtigen persönlichen und Kfz- und Versicherungsdaten des Unfallgegners geben. Alles Weitere bespreche ich persönlich mit Ihnen.

Was wird im Gutachten geprüft?

Ein Unfallgutachten ist notwendig, um die Schäden darzulegen. Gleichzeitig gilt es auch als Beweisdokument beispielsweise vor Gericht. Damit eine Schadensregulierung starten kann, wird im Rahmen der Begutachtung folgendes festhalten:

  • Exakte Angaben zum Fahrzeug (technische Daten, Fahrzeugtyp, Sonderausstattung, Angaben zu reparierten oder nicht reparierten Vorschäden)
  • Kalkulation der Kosten der Reparatur
  • Ermittelung der Dauer der Reparatur um den Nutzungsausfall geltend zu machen
  • Ermittelung ggf. Wertminderung
  • Dokumentation des Schadensherganges und der -plausibilität.
  • Bildliche Dokumentation des Schadens sowie des gesamten Zustands des Fahrzeugs
  • Angaben zur Verkehr- und Fahrtüchtigkeit des Unfallfahrzeugs
  • Wertermittlung des Fahrzeugwerts vor dem Unfall sowie des Restwerts nach dem Unfall

Was kostet ein Unfallgutachten?

Die Kosten für ein Gutachten berechnen sich prozentual an der Schadensmenge. Daher kann man dies im Vorfeld nicht pauschal sagen. Da ich direkt mit der Versicherung abrechne, entstehen für Sie keine Kosten.
Muss das Gutachten im Rahmen eines Prozesses erstellt werden, trägt die Partei, die im Prozess unterliegt, die Kosten (siehe u.a. BGH vom 22.07.2014, AZ: VI ZR 357/13).

Bei einem unverschuldetem Unfall ist das Gutachten für Sie kostenfrei.